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Barrierefreie Webseiten nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Verpflichtende Änderungen

Ist Ihre Website barrierefrei?
Machen Sie mit uns den Test!

Wer von dem bevorstehendem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz BFSG) bereits gehört hat, hat möglicherweise ein Deja-Vu, da dieser neue Gesetzestext genauso viele Fragezeichen offen lässt, wie die 2018 eingeführte DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Ein ähnliches Potenzial, Unternehmen in Panik zu versetzen, besteht ebenfalls bei dem barrierefreie Webseiten Gesetz.

Doch keine Sorge! Wir als barrierefreie Website Agentur sind hier, um Ihnen dabei zu helfen!

In diesem Artikel erfahren Sie, was das BFSG für Ihre Website bedeutet, welche Pflichten auf Sie und Ihre Website zukommen und wann diese Regelungen in Kraft treten werden.

Was ist das BFSG? Wir erklären, worauf es bei barrierefreien Internetseiten ankommt

Bisher galt die BITV-Verordnung (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung), die hauptsächlich Behörden wie Städte und Kommunen sowie staatlich finanzierte Webseiten in die Pflicht nahm. Diese Betreiber mussten ihre Webseiten barrierefrei gestalten, um den Zugang für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Die BITV ist bereits seit 2002 aktiv.

Im Zuge des European Accessibility Act (EAA) kommen neue Herausforderungen auf Website-Betreiber und Unternehmen in der Europäischen Union zu. Nicht nur der Kreis der betroffenen Akteure, die sich an das neue Gesetz halten müssen, wird erweitert, sondern auch die Anforderungen steigen, um ein nicht unerhebliches Maß.

 

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein umfangreiches Gesetz, das darauf abzielt, die digitale Barrierefreiheit in Deutschland zu verbessern. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote, einschließlich Websites, Online-Shops und mobilen Anwendungen, barrierefrei zu gestalten.

Ziel des BFSG ist es, Menschen mit Behinderungen den uneingeschränkten Zugang zu digitalen Inhalten und Dienstleistungen zu ermöglichen.

Die Deadline

Bis wann habe ich Zeit?

Das BFSG wurde erstmals am 1. März 2021 als Entwurf vorgestellt und schließlich am 22. Juli 2021 offiziell verkündet. In Kraft tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz am:

28. Juni 2025

Dieses Datum markiert den Stichtag, ab dem das Gesetz für alle betroffenen Unternehmen verbindlich wird. Dies bedeutet, dass alle relevanten digitalen Angebote barrierefrei gestaltet sein müssen, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.

Auf den ersten Blick klingt dies nach einer großzügigen Vorlaufzeit, was den ein oder anderen Webseiten Betreiber sicherlich gern dazu verleiten wird, das Thema noch ein wenig auf die lange Bank zu schieben. Ein digitales Projekt BFSG-konform umzugestalten, erweist sich aber oftmals als deutlich zeitaufwendiger und kann sich dann schnell zu einer echten Mammutaufgabe entwickeln. Es empfiehlt sich also schnellstmöglich entsprechende Schritte einzuleiten, bevor die Deadline nicht mehr einzuhalten ist.

Die Betroffenen

Wer fällt unter das BFSG?

Das Gesetz betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen und Produkte anbieten. Darunter fallen daher auch alle Betreiber von Webseiten, Shop und Apps.

Eine Ausnahme besteht nur für Kleinunternehmen, die

  • weniger als 10 Mitarbeiter haben und
  • einen jährlichen Umsatz von unter 2 Millionen Euro erzielen

 

Aktuell sind B2B-Unternehmen von den strengen Anforderungen des BFSG nicht betroffen. Dennoch ist es eine Überlegung wert, auch in diesem Bereich Barrierefreiheit zu gewährleisten, da sich die Rechtslage oft schnell ändern kann.

Findet das BFSG bei B2C und B2B gleichermaßen Anwendung?

Websites, die sich an Verbraucher und Endnutzer wenden, fallen eindeutig unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Für B2C-Unternehmen (Business to Consumer) bedeutet dies, dass ihre Websites also zwingend barrierefrei gestaltet sein müssen.

Im Gegensatz dazu ist die Situation für B2B-Unternehmen (Business to Business) noch unklar. Aktuell sind B2B-Unternehmen von den strengen Anforderungen des BFSG nicht betroffen. Dennoch ist es eine Überlegung wert, auch in diesem Bereich Barrierefreiheit zu gewährleisten, da sich die Rechtslage oft schnell ändern kann.

Das Risiko

Welche Konsequenzen hat eine Missachtung?

Die Nichteinhaltung des BFSG kann erhebliche Konsequenzen mit sich ziehen. Bei einer Überprüfung durch die Marktüberwachungsbehörden der Länder und festgestellten Mängeln wird das Unternehmen aufgefordert, diese zu beheben. Wird der Mangel nicht behoben, kann der Betrieb der Webseite eingestellt werden. Zusätzlich drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Es wäre ein Fehler zu hoffen, dass man bei stichprobenartigen Kontrollen unbehelligt bleibt. Denn nicht nur staatliche Stellen überwachen die Einhaltung der Barrierefreiheit – auch die Nutzer selbst haben die Möglichkeit, Verstöße den Behörden zu melden und Maßnahmen einzufordern. Das Barrierefreiheitsgesetz – vergleichbar mit der DSGVO – eröffnet damit zudem Mitbewerbern die Möglichkeit, ihre Konkurrenz durch gezielte Abmahnungen und Unterlassungsklagen zu schwächen.

Das Risiko bei Missachtung des BFSG
Die positive Seite

Vorteile von barrierefreien Webseiten nach BFSG

Nach all diesen harten Fakten sollte man nicht aus den Augen verlieren, dass das BFSG auch seine positiven Seiten haben kann. Seine Angebote barrierefrei zu gestalten kann auch etliche Vorteile mit sich bringen:

Von Barrierefreiheit profitieren alle

Barrierefreiheit ist nicht nur für Menschen mit dauerhaften Behinderungen wichtig. Auch Menschen mit vorübergehenden oder situativen Einschränkungen, wie ein gebrochener Arm oder laute Umgebungsgeräusche, profitieren davon.

Eine barrierefreie Webseite sorgt für eine bessere Nutzererfahrung für alle, unabhängig von ihren individuellen Einschränkungen, denn eine klare Struktur, einfache Navigation und gut lesbare Inhalte erhöhen die Benutzerfreundlichkeit aller Nutzer.

Daher ist es für alle Unternehmen ratsam, barrierefreie Maßnahmen zu ergreifen, um auch weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben.

Die Analyse

Wir testen Sie Ihre Webseite auf Barrierefreiheit

Um eine Website auf WCAG-Konformität zu überprüfen, muss der Betreiber eine Vielzahl von Aufgaben erledigen. Personen ohne Fachkenntnisse stoßen dabei schnell an ihre Grenzen, und auch Prüfprogramme können nicht alle Probleme erfassen. Manuelle Tests und Nutzerfeedback sind unerlässlich.

Unsere Agentur bietet einen umfassenden Service zur Erstellung von Barrierefreiheitsberichten an, um sicherzustellen, dass Ihre Webseite den gesetzlichen Anforderungen entspricht und für alle Nutzer zugänglich ist. Dadurch genießen Sie nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern profitieren auch von einer größeren Nutzerreichweite.

Die Lösung

Unser Service für WCAG-Konformität

Wir bieten einen umfassenden Service zur Überprüfung der Barrierefreiheit Ihrer Website. Mit unseren detaillierten Reports und Berichten können Sie Schwachstellen identifizieren und gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit umsetzen. Kontaktieren Sie uns, um ein kostenloses Erstberatungsgespräch zu vereinbaren.

Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie direkt bei uns. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre Webseite barrierefrei und zukunftssicher ist.

Lassen Sie sich jetzt von uns beraten!


FAQ

Häufig gestellte Fragen

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