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Barrierefreie Webseiten:
Pflicht für Sanitätshäuser und Pflegedienste

Barrierefreiheit im Netz ist kein freiwilliges Wohlwollen mehr – sie ist gesetzliche Pflicht. Insbesondere für Leistungserbringer im Gesundheits- und Pflegebereich ergibt sich ab dem 28. Juni 2025 eine klare Rechtsverpflichtung aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Wer digitale Services anbietet, muss die Vorgaben erfüllen – unabhängig davon, wie groß das Unternehmen ist. Dieser Blogartikel beleuchtet die rechtlichen und technischen Anforderungen sowie die konkreten Schritte zur Umsetzung und die Vorteile für Ihr Unternehmen.

Gesetzlicher Rahmen: Das BFSG und die Verpflichtung zur Barrierefreiheit

Der gesetzliche Rahmen des BFSG definiert, welche Unternehmen und digitalen Dienstleistungen unter die Barrierefreiheitsvorgaben fallen. Sanitätshäuser und Pflegedienste sind davon besonders betroffen, da sie häufig digitale Interaktionen anbieten, etwa Bestell-, Termin- oder Kontaktfunktionen.

Die wichtigsten Kernpunkte des BFSG:

Fazit: Passiver Online-Auftritt – ohne Interaktion – ist im täglichen Betrieb nahezu ausgeschlossen. Für Sanitätshäuser und Pflegedienste greift die BFSG-Pflicht durch digitale Interaktionen wie Terminbuchungen oder den Verkauf vernetzter Hilfsmittel zwangsläufig.

Technische Standards: Was bedeutet barrierefreies Webdesign?

Die Umsetzung der Barrierefreiheit erfolgt gemäß der Europäischen Norm EN 301 549, die direkt auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) verweist. Konkret müssen Unternehmen die Anforderungen der WCAG 2.1 oder 2.2 auf Konformitätsstufe AA erfüllen. Diese beinhalten über 50 Erfolgskriterien, die Websites barrierefrei machen. Kernpunkte sind:


Stichwort BITV 2.0: 
Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) setzt EN 301 549 für öffentliche Auftraggeber und Behörden in Deutschland um. Doch nicht nur Krankenkassen oder Verwaltungen erwarten die Einhaltung dieses Standards – sie fordern ihn oft direkt von ihren Vertragspartnern, wie beispielsweise Sanitätshäusern.

Wichtig: Wer WCAG-AA vollständig umsetzt, erfüllt automatisch alle Anforderungen des BFSG.

 

Vier Schritte zur rechtskonformen und barrierefreien Website

Vorteile barrierefreier Websites: Mehr als nur Rechtskonformität

Barrierefreiheit im Netz ist keineswegs nur ein gesetzlicher Zwang – sie bietet weitreichende Vorteile für Ihr Unternehmen, Ihre Markenwahrnehmung und Ihre Zielgruppen.

Aspekt
Nutzen
Rechts- &
Vertragssicherheit

Erfüllung von BFSG und Krankenkassen-Vorgaben, keine Abmahn- oder Haftungsrisiken.

SEO-Boost

Sauberer Code und klare Semantik verbessern die Sichtbarkeit in Suchmaschinen erheblich.

Markenprofil

Positionierung als inklusive und serviceorientierte Marke – ein modernes Bekenntnis.

Zielgruppenreichweite

Etwa 20 % der Bevölkerung profitieren direkt von barrierefreien Angeboten.

Kostenkontrolle

Frühe Umsetzung spart den teuren Nachrüstaufwand nach 2025.

Sanitätshäuser und Pflegedienste stehen aufgrund ihrer digitalen Interaktionen praktisch immer unter der BFSG-Pflicht. Die Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt im Alltag selten – sobald digitale Funktionen wie Formulare oder Terminbuchungen enthalten sind, entfällt sie. Setzen Sie auf eine frühzeitige Anpassung Ihrer Website an die Barrierefreiheitsvorgaben der WCAG, EN 301 549 und BFSG. Prüfen, umstellen, dokumentieren – diese Schritte sichern Ihre Compliance, Wettbewerbsfähigkeit und echte digitale Teilhabe.

Eine barrierefreie Website ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern eine Chance, Ihre Zielgruppe effizienter zu erreichen und sich als modernes, verantwortungsbewusstes Unternehmen zu positionieren.

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