Impressum-Pflicht für Unternehmen:
Was Sie 2025 unbedingt beachten müssen
Eine professionelle Website ist heute für jedes Unternehmen unverzichtbar. Doch viele Unternehmer unterschätzen die rechtlichen Anforderungen an das Impressum. Aktuelle Gesetzesänderungen machen es noch wichtiger, alle Details korrekt umzusetzen – sonst drohen teure Abmahnungen.
Wer braucht ein Impressum?
Jeder, der eine Website zu geschäftlichen Zwecken betreibt, benötigt ein Impressum – das gilt für alle Branchen und Unternehmensformen. Ob Online-Shop, Dienstleister, Berater, Arzt, Anwalt oder Handwerker: Sobald Sie über Ihre Website Waren oder Dienstleistungen anbieten, besteht eine gesetzliche Impressumspflicht nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).
Das Impressum dient der sogenannten Anbieterkennzeichnung: Besucher sollen sofort erkennen können, wer hinter der Website steht und wie sie Kontakt aufnehmen können.
Wichtige Neuerungen 2025: Das hat sich geändert
Neue Gesetzesbezeichnung
Achtung: Das frühere Telemediengesetz (TMG) heißt seit Mai 2024 nun „Digitale-Dienste-Gesetz“ (DDG). Wenn Ihr Impressum noch auf das alte TMG verweist, sollten Sie das umgehend aktualisieren. Auch Cookie-Banner müssen angepasst werden – das TTDSG heißt jetzt TDDDG.
Wirtschafts-Identifikationsnummer wird Pflicht
Ab Dezember 2026 müssen Unternehmen ihre Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) im Impressum angeben. Die Nummern werden seit November 2024 schrittweise vergeben. Wer bereits eine Umsatzsteuer-ID besitzt, kann diese stattdessen verwenden.
EU-Streitbeilegungsplattform wird abgeschaltet
Wichtiger Stichtag: Bis zum 20. Juli 2025 müssen alle Verweise auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform aus Websites, Impressen, AGB und E-Mail-Signaturen entfernt werden. Die Plattform wird aufgrund geringer Nutzung eingestellt.
Diese Angaben gehören ins Impressum
Die Pflichtangaben hängen von Ihrer Rechtsform ab. Für die meisten Unternehmen sind folgende Informationen erforderlich:
Grundangaben
- Name und Anschrift: Vollständiger Name des Inhabers (bei natürlichen Personen) bzw. Firmenname (bei eingetragenen Unternehmen)
- Vollständige Postanschrift: Straße, Hausnummer, PLZ und Ort (Postfach reicht nicht)
- Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Weitere Pflichtangaben
- Rechtsform: Bei juristischen Personen (GmbH, AG, GbR, etc.)
- Registereintragungen: Handelsregister-Nummer, falls vorhanden
- Aufsichtsbehörde: Für zulassungspflichtige Tätigkeiten oder reglementierte Berufe
- Umsatzsteuer-ID oder W-IdNr.: Falls vorhanden
Branchenspezifische Angaben
Je nach Branche können weitere Angaben erforderlich sein:
Reglementierte Berufe: Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten und andere müssen zusätzlich angeben:
- Zuständige Kammer oder Aufsichtsbehörde
- Gesetzliche Berufsbezeichnung
- Deutschland als Staat der Berufszulassung
- Berufsrechtliche Regelungen
Handwerksbetriebe: Bei zulassungspflichtigen Handwerken ist die zuständige Handwerkskammer anzugeben.
Journalistische Inhalte: Websites mit redaktionellen Inhalten benötigen einen verantwortlichen Redakteur.
Zusätzliche Pflichten bei Verbraucherverträgen
Wer Verträge mit Verbrauchern schließt, muss gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) angeben, ob eine Bereitschaft oder Verpflichtung zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren besteht. Falls ja, sind die Kontaktdaten der zuständigen Schlichtungsstelle anzugeben.
So platzieren Sie Ihr Impressum richtig
Das Impressum muss für Besucher „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. In der Praxis bedeutet das:
- Deutlich sichtbarer Link in der Navigation (meist "Impressum" oder "Kontakt")
- Maximal zwei Klicks von jeder Unterseite erreichbar
- Nicht in AGB versteckt oder nur über spezielle Programme aufrufbar
Social Media nicht vergessen
Auch gewerblich genutzte Social-Media-Accounts brauchen ein Impressum, wenn sie dauerhaft für Geschäftszwecke verwendet werden. Bei Facebook, Instagram, LinkedIn oder YouTube genügt oft ein Link zum Website-Impressum im Profil.
Diese Strafen drohen bei Verstößen
Die Konsequenzen bei Impressumsfehlern sind ernst zu nehmen:
- Bußgeld: Bis zu 50.000 Euro möglich
- Abmahnungen: Kostenpflichtige Unterlassungsansprüche von Mitbewerbern
- Wettbewerbsrechtliche Probleme: Verstoß gegen fairen Wettbewerb
Unser Tipp: Regelmäßig prüfen und aktualisieren
Setzen Sie sich am besten einen wiederkehrenden Termin im Kalender, um Ihr Impressum zu überprüfen. Besonders nach Umzügen, Rechtsformwechseln oder Gesetzesänderungen ist eine Aktualisierung wichtig.
Wichtige Termine für 2025:
- Bis 20. Juli 2025: Verweise auf EU-Streitbeilegungsplattform entfernen
- Ab Dezember 2026: W-IdNr. wird Pflicht
Lassen Sie uns die technische Seite der Rechtssicherheit übernehmen – wir wissen, wie Impressum, Cookie-Banner und Datenschutzerklärungen korrekt implementiert werden.