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Impressum-Pflicht für Unternehmen:
Was Sie 2025 unbedingt beachten müssen

Eine professionelle Website ist heute für jedes Unternehmen unverzichtbar. Doch viele Unternehmer unterschätzen die rechtlichen Anforderungen an das Impressum. Aktuelle Gesetzesänderungen machen es noch wichtiger, alle Details korrekt umzusetzen – sonst drohen teure Abmahnungen.

Wer braucht ein Impressum?

Jeder, der eine Website zu geschäftlichen Zwecken betreibt, benötigt ein Impressum – das gilt für alle Branchen und Unternehmensformen. Ob Online-Shop, Dienstleister, Berater, Arzt, Anwalt oder Handwerker: Sobald Sie über Ihre Website Waren oder Dienstleistungen anbieten, besteht eine gesetzliche Impressumspflicht nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).

Das Impressum dient der sogenannten Anbieterkennzeichnung: Besucher sollen sofort erkennen können, wer hinter der Website steht und wie sie Kontakt aufnehmen können.

Wichtige Neuerungen 2025: Das hat sich geändert

Neue Gesetzesbezeichnung
Achtung: Das frühere Telemediengesetz (TMG) heißt seit Mai 2024 nun „Digitale-Dienste-Gesetz“ (DDG). Wenn Ihr Impressum noch auf das alte TMG verweist, sollten Sie das umgehend aktualisieren. Auch Cookie-Banner müssen angepasst werden – das TTDSG heißt jetzt TDDDG.

Wirtschafts-Identifikationsnummer wird Pflicht
Ab Dezember 2026 müssen Unternehmen ihre Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) im Impressum angeben. Die Nummern werden seit November 2024 schrittweise vergeben. Wer bereits eine Umsatzsteuer-ID besitzt, kann diese stattdessen verwenden.

EU-Streitbeilegungsplattform wird abgeschaltet
Wichtiger Stichtag: Bis zum 20. Juli 2025 müssen alle Verweise auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform aus Websites, Impressen, AGB und E-Mail-Signaturen entfernt werden. Die Plattform wird aufgrund geringer Nutzung eingestellt.

Diese Angaben gehören ins Impressum

Die Pflichtangaben hängen von Ihrer Rechtsform ab. Für die meisten Unternehmen sind folgende Informationen erforderlich:

Grundangaben

Weitere Pflichtangaben

Branchenspezifische Angaben
Je nach Branche können weitere Angaben erforderlich sein:

Reglementierte Berufe: Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten und andere müssen zusätzlich angeben:

Handwerksbetriebe: Bei zulassungspflichtigen Handwerken ist die zuständige Handwerkskammer anzugeben.

Journalistische Inhalte: Websites mit redaktionellen Inhalten benötigen einen verantwortlichen Redakteur.

Zusätzliche Pflichten bei Verbraucherverträgen

Wer Verträge mit Verbrauchern schließt, muss gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) angeben, ob eine Bereitschaft oder Verpflichtung zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren besteht. Falls ja, sind die Kontaktdaten der zuständigen Schlichtungsstelle anzugeben.

So platzieren Sie Ihr Impressum richtig

Das Impressum muss für Besucher „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. In der Praxis bedeutet das:

Social Media nicht vergessen

Auch gewerblich genutzte Social-Media-Accounts brauchen ein Impressum, wenn sie dauerhaft für Geschäftszwecke verwendet werden. Bei Facebook, Instagram, LinkedIn oder YouTube genügt oft ein Link zum Website-Impressum im Profil.

Diese Strafen drohen bei Verstößen

Die Konsequenzen bei Impressumsfehlern sind ernst zu nehmen:

Unser Tipp: Regelmäßig prüfen und aktualisieren

Setzen Sie sich am besten einen wiederkehrenden Termin im Kalender, um Ihr Impressum zu überprüfen. Besonders nach Umzügen, Rechtsformwechseln oder Gesetzesänderungen ist eine Aktualisierung wichtig.

Wichtige Termine für 2025:

Lassen Sie uns die technische Seite der Rechtssicherheit übernehmen – wir wissen, wie Impressum, Cookie-Banner und Datenschutzerklärungen korrekt implementiert werden.

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